Antibiotikamonitoring und Reduktion in der Nutztierpraxis
ACHTUNG: Alle Landwirte müssen regelmäßig ihre betriebsindividuelle Kennziffer abrufen und dies dokumentieren (als .pdf herunterladen, ausdrucken und abzeichnen).
Etwaig nötige Maßnahmenpläne müssen (jährlich) zusammen mit der Tierarztpraxis erstellt werden und unaufgefordert bei der zuständigen Behörde eingereicht werden (Frist jeweils 01.04./01.10.). Bei vielen Landwirten ist die Kennziffer trotz u.g. genutzter Anleitung nicht sichtbar, weil Sie das dazu nötige TAMG-Profil (noch) erfolgreich anlegen müssen oder andere Daten fehlen.
Anbei einige externe Links zu Informationen für unsere Landwirte.
Antibiotika-
monitoring und Reduktion in der Nutztierpraxis
ACHTUNG: Alle Landwirte müssen regelmäßig ihre betriebsindividuelle Kennziffer abrufen und dies dokumentieren (als .pdf herunterladen, ausdrucken und abzeichnen).
Etwaig nötige Maßnahmenpläne müssen (jährlich) zusammen mit der Tierarztpraxis erstellt werden und unaufgefordert bei der zuständigen Behörde eingereicht werden (Frist jeweils 01.04./01.10.). Bei vielen Landwirten ist die Kennziffer trotz u.g. genutzter Anleitung nicht sichtbar, weil Sie das dazu nötige TAMG-Profil (noch) erfolgreich anlegen müssen oder andere Daten fehlen.
Anbei einige externe Links zu Informationen für unsere Landwirte.